Der ehemalige Inhaber einer Pfarrstelle unserer Gemeinde wird künftig nie mehr als Pfarrer tätig sein. Die Landeskirche teilte dem Pfarrer im Juli seine endgültige Entlassung mit, nachdem ein Urteil des Amtsgerichts Ahaus gegen ihn rechtskräftig geworden ist. Er ist mit sofortiger Wirkung aus dem Pfarrdienst entfernt worden.
Das Amtsgericht hatte den Pfarrer wegen des Besitzes kinderpornografischen Materials zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Urteil war bereits Ende vergangenen Jahres verkündet worden. Es wurde jedoch erst in diesem Frühjahr rechtskräftig.
Schon Anfang April 2023 war der Pfarrer umgehend von seinem Dienst in der Gemeinde freigestellt worden, nachdem die Vorwürfe gegen ihn bekannt geworden waren und die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufgenommen hatte. Nachdem für das Urteil des Amtsgerichts jetzt die Rechtsgültigkeit festgestellt wurde, konnte er mit sofortiger Wirkung aus dem Pfarrdienst entlassen werden.
Als Gemeindeleitung sind wir erleichtert, dass das Urteil nun rechtskräftig ist. Wir danken unseren Mitarbeitenden, die diese belastende Situation so lange mitgetragen haben. Wir danken allen, die uns in dieser Zeit ihr Verständnis gezeigt und Rückhalt gegeben haben. Es ist gut für uns zu wissen, dass der Verurteilte nie mehr als Pfarrer tätig sein wird.
Das Presbyterium